B e k a n n t m a c h u n g
Es ist beabsichtigt, einen Teilbereich der Gemeindestraße Steinmeiers Feld - Gemarkung Klosterbauerschaft, Flur 5, Flurstück T. a. 46 – gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit geltenden Fassung einzuziehen. Die Einziehung betrifft den Bereich ab der Einmündung in die Straße Reinkenort auf einer Länge von ca. 380 m bis zur Kurve ca. 35 m vor der Einmündung in die Klosterbauerschafter Straße.
Die Absicht der Wegeeinziehung wird hiermit gemäß § 7 StrWG NW bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb einer Frist von 3 Monaten beim Bürgermeister der Gemeinde Kirchlengern, Fachbereich Planen, Bauen, Technische Dienste, Rathausplatz 1, 32278 Kirchlengern, Zim-mer 1.07, während der Dienststunden vorzubringen. Dort kann auch während der Dienststunden der Lageplan eingesehen werden.
Kirchlengern, 31.05.2010
Gemeinde Kirchlengern
Der Bürgermeister
i. V.
Horstmann